Was bedeutete ‚geschützte Art/CITES‘?

Was bedeutete ‚geschützte Art/CITES‘?

Einige wenige Tillandsian in unserem Shop unterliegen dem Schutz des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – CITES) von 1973, auch bekannt als das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). Kernprinzip des Übereinkommens ist das Vorsorgeprinzip, wonach der Handel mit Exemplaren oder Produkten einer Art nur dann stattfinden darf, wenn dieser nicht nachteilig für den Erhalt der Art ist. Dabei meint „Handel“ nur den Handel zwischen verschiedenen Staaten (also insbesondere Exporte und Importe), nicht aber den Handel innerhalb eines Staates.

Aktuell gilt dies für die vier Arten Tillandsia kammii, Tillandsia harrisii, Tillandsia mauryana und Tillandia xerographica. Diese vier Arten dürfen ohne CITES Bescheinigung nur innerhalb der EU gehandelt werden. Drei dieser Arten finden Sie als eigene Nachzuchten in unserem Shop. Wir als lizenzierter Nachzuchtbetrieb erhalten eine CITES-Bescheinigung für den Export. Für unsere Kunden lohnt sich das nur bei entsprechend großen Abnahmemengen.